Rechtliche Hinweise
Allgemeine Reise- und GeschäftsbedingungenNachfolgende Reise- und Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Reisevertrages des Reiseveranstalters Brücken-Reisen, Aneta Stelmachowska , Touristikmanagerin, Reiseleiterin, Karl-Meister-Str.4, 65232 Taunusstein, Steuernummer: 004 871 60961, geschlossenen Reisevertrages.
1. Abschluss des Reisevertrages
Der Reisevertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Bei Vertragsabschluss oder kurzfristig danach händigen wir dem Reisenden/den Reisenden die vollständige Reisebestätigung aus. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn handelt.
Bei einer Reiseanmeldung auf Grundlage unserer Prospekte bietet der Reisende uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag gilt nach der Bestätigung durch uns als geschlossen. Als Bestätigung gilt auch die Übersendung der Rechnung.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir 14 Tage an dieses Angebot gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende uns innerhalb dieser Frist die Annahme des Angebotes erklärt, was auch durch eine Zahlung auf die Rechnung erfolgen kann.
2. Bezahlung
2.1
Zur Absicherung der Gelder/Zahlungen der Reisenden haben wir eine Insolvenzversicherung bei Travel Safe GmbH, Neuburger Str.102 f, 94036 Passau abgeschlossen. Ein Sicherungsschein wird dem Reisenden mit den Reiseunterlagen, der Reisebestätigung oder Rechnung zur Verfügung gestellt.
2.2
Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 € nicht übersteigt.
2.3
Nach Abschluss des Reisevertrages oder Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des gesamten Reisepreises zu bezahlen. Der Restbetrag des Reisepreises ist auf Anforderung vor Reisebeginn zu bezahlen.
2.4
Bei Vertragsabschlüssen, die weniger als 3 Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Bereitstellung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines sofort fällig. Bis zur Zahlung des vollständigen Reisepreises können wir die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen verweigern.
2.5
Ist der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein den Reisenden zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3. Leistungen/Preise
3.1
Der Umfang der vertraglichen Leistungen bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung in dem Prospekt, soweit dieser Vertragsgrundlage geworden ist, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Abreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung/Niederlegung.
3.2
Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Regel in der Reihenfolge des Einganges der Buchungen, ist aber nicht Vertragsbestandteil. Wir bemühen uns um die Einhaltung der ursprünglich vergebenen Sitzplätze.
4. Leistungsänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2
Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern. Eine Preiserhöhung ist unwirksam, wenn sie ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin unsererseits verlangt wird.
4.3
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise von uns verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung bzw. der Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt, Umbuchung
5.1
Reisende können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns, wobei die Erklärung des Rücktrittes in schriftlicher Form empfohlen wird.
5.2
Treten Reisende von der Reise zurück oder treten Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme der Fälle höherer Gewalt) nicht an, die von uns nicht zu vertreten sind, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Für die Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen pro Person:
bis 4 Wochen vor Reisebeginn 5 % des Reisepreises pro Person,
ab dem 28. Kalendertag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person,
ab dem 21. Kalendertag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person,
ab dem 14. Kalendertag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises pro Person,
ab dem 7. Kalendertag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 85% des Reisepreises pro Person,
Bei Tagesfahrten wird eine pauschale Stornogebühr von 15,00 € unabhängig vom Datum der Absage erhoben, soweit die Absage bis 1 Tag vor dem Reisetermin erfolgt; bei Nichtreise bzw. Nichterscheinen zur Abfahrt wird der komplette Reisepreis fällig.
5.3.
Der Nachweis niedriger Kosten bleibt dem Reisenden unbenommen.
5.4
Auf Wunsch des Reisenden nehmen wir, soweit durchführbar, vor Beginn der in Ziff. 5.2 genannten Fristen eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Im Falle einer Umbuchung werden hierfür von uns Euro 5,00 pro Person zuzüglich der bei den einzelnen Leistungsträgern zum Umbuchungszeitraum anfallenden Umbuchungsentgelte erhoben. Der Reisende ist verpflichtet, die durch die Umbuchung entstehenden Preisdifferenzen an uns nachzuzahlen. Die anfallenden Entgelte werden dem Reisenden vor der Umbuchung genannt, sodass er die finanziellen Auswirkungen der Umbuchung erkennen kann.
Als Umbuchungen gelten beispielsweise Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung.
5.5
Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.
5.6
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Dies bedarf einer Mitteilung an uns. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Reisevertrag mit uns ein, so haftet dieser und der Reisende uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Reiseversicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder weitere Versicherungen im Zusammenhang mit einer Reise sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte, zusätzlich abzuschließen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
7.1
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, bis zu drei Wochen vor Reisebeginn die Reise abzusagen. Bereits durch den Reisenden geleistete Zahlungen werden unverzüglich durch uns erstattet.
7.2
Wir sind berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind und wir dem Reisenden ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Eine Rücktrittsmöglichkeit für uns besteht nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände durch uns nicht nachgewiesen werden können. Nimmt der Reisende das Ersatzangebot nicht an, erhält er den bezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7.3
Wir können dem Reisenden den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen oder sonstiger Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.
8. Höhere Gewalt
Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe der Vorschrift des § 651 j BGB kündigen.
Wird der Vertrag nach § 651 j Abs. 1 BGB gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651 e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10. Haftung
10.1
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (beispielsweise Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung, der Bestätigung oder Rechnung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.2
Unserer Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.3
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, wenn für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung Internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10.4
Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten beruhen, haften wir je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt.
10.5
Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11. Verjährung
11.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§ 651 c bis § 651 f BGB) sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende uns gegenüber geltend zu machen. Dies möglichst in schriftlicher Form. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust bzw. 21 Tagen nach Aushändigung bei Gepäckverspätung zu melden.
11.2
Ansprüche des Reisenden nach den § 651 c bis § 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt dann frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbedingungen
12.1
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes. Der Reisende ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung vorbezeichneter Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, wir hätten den Reisenden nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Ist der Reisende Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, muss er oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
12.2
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
12.3
Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Beachten Sie daher bitte unbedingt eventuelle Benutzungshinweise.
13. Datenschutz
Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages per EDV verarbeitet, gespeichert und weiter geben. Personenbezogene Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.
14. Gerichtsstand, Vertragssprache, Allgemeines
14.1
Die Vertragssprache ist Deutsch.
14.2
Es gilt deutsches Recht. Der Reisende kann uns an unserem Sitz verklagen.
14.3
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters. Dies gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
14.4
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages bzw. dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.